Die Stiftung vergibt finanzielle Beiträge an Institutionen oder Einzelpersonen, die in der Schweiz in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, künstlerische Projekte und Kulturpflege tätig sind. Ein Gesuch zu stellen, steht jedermann offen.
Die Auszahlungen bewegen sich pro Projekt zwischen CHF 5’000.– und CHF 40’000.–
Forschung
Im Bereich Forschung liegt der Schwerpunkt auf Projekten, die ein konkretes, wenn möglich auch öffentlich zugängliches Ergebnis präsentieren. Das Ergebnis kann eine Ausstellung, eine Dokumentation, Präsentation, Publikation o.ä. sein. Dabei steht die Vermittlung des Projekts im Zentrum.
Ausschlusskriterien Stiftungszweck
Ausbildungen, Auslandsaufenthalte, Auslandsprojekte, Defizitgarantie oder Nachfinanzierung, Kolloquien, Kongresse, Seminare, Stipendien, Studien, Masterarbeiten, Tagungen, Weiterbildungen, Projekte, die nicht den moralischen Grundsätzen der Mobiliar entsprechen (z.B Glücksspiele, Suchtmittel, Projekte mit sexuell gefärbten Inhalten, etc.)
Bewerbungsprozess
Der Stiftungsrat der Jubiläumsstiftung tritt zweimal jährlich zusammen. An der Sitzung werden Gesuche für konkrete Projekte und Anlässe behandelt, die nach der Sitzung des Stiftungsrates stattfinden resp. starten.
Fristen für Gesuche
Eingabetermin 01. Februar – 28. Februar: für Projekte, die nach dem 1. Juni desselben Jahres starten
Eingabetermin 01. Juli – 31. Juli: für Projekte, die nach dem 1. Oktober desselben Jahres starten