Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Teilhaben. Ziel ist, die Auseinandersetzung mit Kultur und die kulturelle Betätigung möglichst vieler zu fördern sowie Hindernisse in Bezug auf die Teilhabe am kulturellen Leben abzubauen.
Dazu werden Vorhaben unterstützt, die den Zugang zu kulturellen Angeboten, Kulturvermittlung, kulturelle Bildung und insbesondere die aktive kulturelle Betätigung der Bevölkerung fördern. Das Spektrum möglicher Vorhaben ist gross, beispielsweise nationale Begegnungs- und Austauschformate für kulturell tätige Laien, ausserschulische Formate zur Aktivierung und Entwicklung kultureller Fähigkeiten, gesamtschweizerische Initiativen zum Abbau struktureller Hindernisse zum Kulturangebot.
Es werden Vorhaben unterstützt, welche die eigene und selbstständige kulturelle Betätigung von nicht-professionell im kulturellen Bereich tätigen Personen fördern und so die den Zugang zum kulturellen Leben erleichtern oder ermöglichen.
Das BAK kann einen thematischen Schwerpunkt festlegen. Es kommuniziert diesen Schwerpunkt in der
jeweiligen Ausschreibung.
Fördervoraussetzung (u.a.)
Die Vorhaben müssen entweder von gesamtschweizerischem Interesse sein oder Modellcharakter
aufweisen.
Finanzierung (u.a.):
Die Finanzierung der Vorhaben muss breit abgestützt sein. Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal
50 Prozent der budgetierten Kosten und höchstens 100’000 Franken pro Vorhaben.
Finanzhilfen sind ausgeschlossen für:
- Werkbeiträge an künstlerische Produktionen (bspw. Kunstwerke, Installationen, Theaterinszenierun-gen usw.) und deren Tourneen;
- Beiträge für Ausstellungsprojekte und deren Vermittlung in Museen im Rahmen ihrer ordentlichen
Jahresprogramme oder Aktivitäten;
- Beiträge für reine technische und digitale Vorhaben wie Internetseiten, Apps, Hard- und Software;
- Beiträge an wiederkehrende Festivals oder ähnliche Formate, die kein gesamtschweizerisches Inte-
resse aufweisen;
- Beiträge für Publikationen, Studien oder Übersetzungen
Die vollständigen Informationen zur Gesuchseinreichung sind in der Wegleitung zu finden.
Die Gesuche sind ausschliesslich über die Förderplattform des BAK einzureichen: Förderplattform (FPF).
Gesuche können laufend eingereicht werden.