Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Vorhaben im Bereich Grundlagen und Vernetzung der kulturellen Teilhabe. Ziel ist, die Vernetzung, den Wissensaustausch und die Koordination der Akteure, die sich für die Stärkung der kulturellen Teilhabe einsetzen, zu stärken sowie die Wissensgrundlagen auszubauen.
Fördervoraussetzungen (u.a.)
Die Vorhaben ermöglichen einen Wissensaustausch, Vernetzung und Koordination zwischen Akteuren auf
sprachregionaler, überregionaler oder nationaler Ebene.
Finanzierung
Die Finanzierung der Vorhaben muss breit abgestützt sein. Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal 50 Prozent der budgetierten Kosten und höchstens 10’000 Franken pro Vorhaben.
Es werden Finanzhilfen an unterschiedliche Formate der Vernetzung und Wissensweitergabe/-entwicklung vergeben, die sich ausdrücklich dem Thema Kulturelle Teilhabe widmen, insbesondere an:
- Tagungen, Foren, Workshops, Weiterbildungen, Podiumsdiskussionen, Erfahrungsaustausche, Netzwerktreffen, Round Table etc. oder entsprechende webbasierte Veranstaltungen
- elektronische Austauschplattformen
- Print- und online-Publikationen (Handbuch, Leitfaden, Merkblatt, Checklisten etc.)
Finanzhilfen sind ausgeschlossen für
- künstlerische Produktionen (Ausstellungen, Konzerte, Theaterinszenierungen etc.) und Tourneen;
- die Infrastruktur und den Betriebsaufwand von Kulturinstitutionen
Die vollständigen Informationen zur Gesuchseinreichung sind in der Wegleitung zu finden.
Die Gesuche sind ausschliesslich über die Förderplattform des BAK einzureichen: Förderplattform (FPF).