Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Vorhaben der musikalischen Bildung. Die Förderung hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche beim Erwerb und bei der Entwicklung ihrer musikalischen Kompetenzen im ausserschulischen Bereich zu unterstützen.
Es werden Beiträge für Vorhaben gewährt, welche die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen durch eigenes, aktives Musizieren fördern, namentlich für Festivals und Wettbewerbe sowie für Vorhaben von Musikformationen.
Fördervoraussetzungen (u.a.)
- Pro Jahr und Vorhaben ist nur ein Gesuch möglich.
- Die Vorhaben weisen ein gesamtschweizerisches Interesse auf.
- Sie finden im ausserschulischen Bereich statt.
Finanzierung
- Es ist nicht möglich, für dasselbe Vorhaben Finanzhilfen sowohl vom BAK als auch von der Schwei-zerischen Kulturstiftung Pro Helvetia (bzw. deren Volkskulturfonds, der von der IG Volkskultur ver-waltet wird) zu erhalten.
- Die Finanzierung des Vorhabens muss breit abgestützt sein.
- Die Beiträge des BAK betragen maximal 30 Prozent der Kosten und höchstens 250 000 Franken pro Vorhaben.
Finanzhilfen sind ausgeschlossen für (u.a.) :
- Kompositionsaufträge;
- Auftritte und Tourneen im Ausland;
- die Produktion von Tonträgern.
Die vollständigen Informationen zur Gesuchseinreichung sind in der Wegleitung zu finden.
Die Gesuche sind ausschliesslich über die Förderplattform des BAK sind einzureichen: Förderplattform (FPF).