Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt kulturelle Anlässe und Projekte mit dem Ziel, Vorhaben zu fördern, welche einem breiten Publikum die Auseinandersetzung mit kulturellen Ausdrucksformen ermöglichen.
Unterstützt werden namentlich kulturelle Anlässe, die ein breites Publikum für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen interessieren wollen, insbesondere Feste im Bereich der Laien- und Volkskultur und gesamtschweizerische Aktionstage.
Finanzierung (u.a.)
Die Finanzhilfe des Bundes beträgt höchstens 20 Prozent der Kosten und höchstens 200 000 Franken pro Vorhaben.
Fördervoraussetzungen (u.a.)
- Die Vorhaben weisen gesamtschweizerisches Interesse auf.
- Die Vorhaben weisen eine Besucherzahl von mindestens 10 000 Personen auf.
- Es werden nur Vorhaben unterstützt, an deren Organisation und Durchführung mehrheitlich nichtpro-fessionelle Kulturschaffende (Laien) beteiligt sind.
Die vollständigen Informationen zur Gesuchseinreichung sind in der Wegleitung und Verordnung über das Förderungskonzept für die Unterstützung kultureller Anlässe und Projekte zu finden.
Die Gesuche sind ausschliesslich über die Förderplattform des BAK sind einzureichen: Förderplattform (FPF).
Positive oder negative Entscheidungen werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Gesuche mitgeteilt.