Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.
Die Förderung von Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen. Es werden Vorhaben zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe unterstützt.
Förderschwerpunkt traditionelles Handwerk
Während der laufenden Förderperiode werden Projekte, deren Massnahmen sich auf den Bereich des
traditionellen Handwerks beziehen, prioritär gefördert.
Die Weitergabe von Wissen und Fertigkeiten des traditionellen Handwerks soll durch eine nachhaltige
Entwicklung und Förderung unterstützt werden. Projekte sollen der Vernetzung, der Sichtbarkeit und
der Weitergabe des Handwerks dienen.
Fördervoraussetzungen (u.a.)
Finanzhilfe beantragen könne Trägerschaften von Traditionen, die auf der Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz oder auf einer Liste der UNESCO eingetragen oder genannt sind.
Finanzierung (u.a.)
Die Finanzierung der Vorhaben muss breit abgestützt sein. Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal 50 Prozent der budgetierten Kosten und höchstens 100’000 Franken pro Vorhaben.
Die vollständigen Informationen zur Gesuchseinreichung sind in der Wegleitung und Verordnung über das Förderungskonzept für die Unterstützung kultureller Anlässe und Projekte zu finden.
Die Gesuche sind ausschliesslich über die Förderplattform des BAK einzureichen: Förderplattform (FPF).