Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.
Die Förderung von Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen. Es werden Vorhaben zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe unterstützt.
Für die Jahre 2022 bis 2024 werden nur Vorhaben mit den folgenden Schwerpunkten gefördert:
- Bewahrung: Es sind dabei Massnahmen zu verstehen, die zum Fortbestand des immateriellen Kulturerbes beitragen, insbesondere Massnahmen in folgenden Bereichen: Weitergabe insbesondere durch Aus- und Weiterbildung; Identifikation, Dokumentation, Forschung; Sensibilisierung, Förderung und Valorisierung; Vernetzung, Organisation und Koordination; Weiterentwicklung und Anpassung.
- Nachhaltigkeit: Vorhaben die in einer oder mehreren Dimensionen (Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur) zur nachhaltigen Entwicklung und zu deren Verständnis beitragen. Darzulegen ist zudem, inwiefern mit diesem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ein Transferpotenzial auf andere Traditionen besteht und/oder der Dialog zwischen Kulturen gefördert wird.
Fördervoraussetzungen (u.a.)
Finanzhilfe beantragen könne Trägerschaften von Traditionen, die auf der Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz oder auf einer Liste der UNESCO eingetragen oder genannt sind.
Finanzierung (u.a.)
Die Finanzierung der Vorhaben muss breit abgestützt sein. Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal 50 Prozent der budgetierten Kosten und höchstens 100’000 Franken pro Vorhaben.
Die vollständigen Informationen zur Gesuchseinreichung sind in der Wegleitung und Verordnung über das Förderungskonzept für die Unterstützung kultureller Anlässe und Projekte zu finden.
Die Gesuche sind ausschliesslich über die Förderplattform des BAK einzureichen: Förderplattform (FPF).